Anleitung für erstmalige Anmeldung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021
Um die durch die Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen bestmöglich zu unterstützen und liquide zu halten, wird den Unternehmern auf Antrag in 2021 eine Dauerfristverlängerung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen um einen Monat gewährt, ohne dass hierfür eine Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung in Höhe eines Elftels der Summe der Vorauszahlungen des Jahres 2020 an das Finanzamt zu entrichten ist. Bitte beachten Sie, dass die abweichend von den gesetzlichen Vorgaben niedrigere Anmeldung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen indes nur für unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Krise betroffene Unternehmen vorgesehen ist.